Am 23. Dezember 2025 wurde das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (sog. Aktivrentengesetz) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Danach dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben und freiwillig weiterarbeiten, ab Januar 2026 bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen.
Hinsichtlich der konkreten und rechtskonformen Umsetzung des Aktivrentengesetzes bestehen derzeit jedoch noch zahlreiche offene Fragestellungen. Vor diesem Hintergrund haben die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e. V. (BDA), weitere Spitzenverbände sowie die Arbeitsgemeinschaft der Personalabrechnungs-Software-Ersteller (Arge PERSER) am 19. bzw. 29. Dezember 2025 einen umfangreichen Fragenkatalog an das Bundesministerium der Finanzen (BMF) übermittelt. Das BMF hat mitgeteilt, dass die Beantwortung aktuell in Abstimmung mit den Ländern erfolgt. Entsprechende Rückmeldungen liegen bislang noch nicht vor.
Bis zur finalen Klärung der rechtlichen und fachlichen Details raten wir ausdrücklich davon ab, etwaige Zwischenlösungen oder individuelle Umsetzungen im System zu hinterlegen. Nach der Bereitstellung der finalen Lösung besteht die Möglichkeit, die betroffenen Fälle entsprechend rückwirkend abzurechnen und damit korrekt abzubilden.
Sobald die gesetzlichen Vorgaben abschließend festgelegt sind, setzen wir die Aktivrente entsprechend um.
Über den konkreten Bereitstellungszeitpunkt informieren wir Sie selbstverständlich zeitnah.